Statuten der Jail-Owls Uelzen

 

(Stand: 14.09.2019)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.      Name und Sitz

 

Der nicht eingetragene Verein führt den Namen „Jail-Owls Uelzen“. Die JVA Uelzen, Breidenbeck 15, 29525 Uelzen, ist Sitz der Jail-Owls Uelzen.

 

 

 

2.      Vereinszweck

 

  • Förderung der Kameradschaft außerhalb der JVA
  • Gemeinsame Ausfahrten mit dem Motorrad
  • Kontaktpflege zu anderer Motorradgruppen innerhalb und außerhalb des Justizvollzuges
  • Besuch und Organisation gemeinnütziger Motorradtreffen, wie z. B. das Bundesweite Motorradtreffen der Justiz
  • Kultur und Brauchtumspflege

 

 

 

3.      Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus:

 

a) Präsident;

 

b) Vizepräsident;

 

c) Kassenwart;

 

d) Schriftwart.

 

Der Vorstand wird alle zwei Jahre mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung gewählt.

 

Der Präsident, der Vizepräsident sowie der Kassenwart sind alleinig berechtigt, die Jail-Owls Uelzen nach außen zu vertreten und im Sinne der Jail-Owls Uelzen Geschäfte zu tätigen.

 

 

 

4.      Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

 

a) Der Antrag zur Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen und ist bei einem Vorstandsmitglied

 

    einzureichen;

 

b) Der Antragsteller muss grundsätzlich Angehöriger, bzw. der Partner eines Bediensteten, der JVA

 

    Uelzen sein;

 

    Antragsteller die nicht Angehöriger oder Partner eines Bediensteten der JVA Uelzen sind, sollen

 

    in einer langjährigen Verbundenheit zu den Jail-Owls Uelzen stehen.

 

c) Zur Aufnahme bedarf es einer durch Abstimmung festgestellten 2/3 Mehrheit der anwesenden        

 

    Mitglieder, für den Bewerber besteht Anwesenheitspflicht;

 

d) Die Beschlussfähigkeit ist bei jeder angekündigten Versammlung gegeben;

 

e) Die Bedingungen der Aufnahmeprüfung werden vom Vorstand bestimmt;

 

f) Bei Erwerb der (zusätzlichen) Mitgliedschaft durch den Partner eines Mitgliedes das Bediensteter

 

    der JVA Uelzen ist, entfällt die Aufnahmegebühr;

 

g) Eine Ehrenmitgliedschaft wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und durch den

 

    Vorstand ausgesprochen. Das Ehrenmitglied ist beitragsbefreit.

 

h) Zur Beendigung der Mitgliedschaft durch ein Mitglied bedarf es einer schriftlichen Kündigung

 

    die beim Vorstand einzureichen ist. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht. Bisher

 

    gezahlte Beitrage werden nicht erstattet.

 

 

 

5.      Allgemeine Clubbedingungen

 

Clubmitglieder, die das Ansehen der Jail-Owls Uelzen schädigen oder sich im Club selbst negativ verhalten, können mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf jeder angekündigten Versammlung ausgeschlossen werden.

 

Mitglieder die als Partner eines Bediensteten die Mitgliedschaft erworben haben, scheiden bei Tod des Mitglieds nicht automatisch aus. Im Fall einer Trennung, scheiden sie als Mitglied zum Jahresende aus.

 

Bei Auflösung der Jail-Owls Uelzen wird das Vermögen unter den bis zur Auflösung aktiven Mitglieder in gleichen Teilen ausgezahlt. Sachwerte werden vorher entsprechend veräußert und fließen in den auszuzahlenden Teil mit ein.

 

 

 

6.      Beiträge

 

a) Der Jahresbeitrag beträgt 25,00€.

 

b) Bei Aufnahme in den Club ist zusätzlich einmalig ein Betrag von 30,00 € zu zahlen. Ausgenommen hiervon sind Familienmitglieder bzw. Partner eines Clubmitglieds.

 

c) Die Beiträge sind beim Kassenwart bis jeweils 01.02. des Beitragsjahres einzuzahlen.

 

d) Bei Austritt und Ausschluß des Mitgliedes erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

 

 

 

7.      Colours

 

Das Tragen der Kutte ist nur Mitgliedern gestattet und grundsätzlich bei jeder angekündigten gemeinsamen Veranstaltung Pflicht. Mitgliedern mit einer Kuttenbefreiung, müssen an den gemeinsamen Veranstaltungen ein Oberteil mit unserem Colour auf dem Rücken tragen.

 

Die Kuttenweihe erfolgt jeweils bei der An.- bzw. Abfahrt.

 

8.      Haftung

 

Die Jail-Owls Uelzen schließen jegliche Haftung bei allen Veranstaltungen aus.

 

 

 

9.      Veranstaltungen

 

Der Vorstand ist für die Terminierung von Veranstaltungen verantwortlich und gibt diese rechtzeitig durch Aushang oder Anschreiben bekannt.

 

 

 

10.  Gastfahrer

 

Gastfahrer sind, sofern sich ein Mitglied der Jail-Owls Uelzen für die Person verbürgt, bei allen Touren zugelassen.

 

 

 

11.  Geschäftsordnung

 

Die Geschäftsordnung enthält interne Clubregelungen und ist Bestandteil der Statuten. Sie ist bei

 

den Vorstandsmitgliedern einsehbar.  

 

Jail-Owls Uelzen


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