| Statuten der Jail - Owls |
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1. Vorstand
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| Der Vorstand besteht aus : |
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- dem Präsidenten
- dem Vizepräsidenten
- dem Kassen - und Schriftwart
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Der Vorstand
wird alle zwei Jahre mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf
der Jahreshauptversammlung gewählt. |
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2. Erwerb der Mitgliedschaft
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- Der Antragsteller
muß Angehöriger, bzw. der Partner eines Bediensteten der JVA Uelzen sein
- Zur Aufnahme
bedarf es einer durch Abstimmung festgestellten 2/3 Mehrheit der anwesenden
Mitglieder
Die Beschlußfähigkeit
ist bei jeder angekündigten Versammlung gegeben
- Die Bedingungen
der Aufnahmeprüfung werden von den Mitgliedern bestimmt
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3. Allgemeine Clubbedingungen
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Clubmitglieder,
die das Ansehen der Jail - Owls schädigen oder sich im Club selbst negativ
verhalten, können mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf jeder
angekündigten Versammlung ausgeschlossen werden. |
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4. Beiträge
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- Der Monatsbeitrag beträgt 1,50 Euro, also 18,00 Euro pro Jahr.
- Bei Aufnahme in den Club ist zusätzlich einmalig ein Betrag von 25,00 Euro zu zahlen.
- Die Beiträge sind beim Kassenwart einzuzahlen.
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5. Colours
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Das Tragen
der Kutte ist nur Mitgliedern gestattet und bei jeder gemeinsamen Fahrt Pflicht.
Verstöße gegen diese Pflicht kosten ein 30 Liter Faß bzw. werden durch Clubgerichtsbeschluß
geahndet.
Die Kuttenweihe erfolgt jeweils am Ostseewochenende. |
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6. Haftung
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Die Motorradfreunde
schließen jegliche Haftung bei Clubveranstaltungen aus. |
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7. Veranstaltungen
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Der Vorstand
ist für die Terminierung von Veranstaltungen verantwortlich und gibt diese
rechtzeitig durch Aushang oder Anschreiben bekannt. |
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8. Gastfahrer
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Gastfahrer
sind , sofern sich ein Mitglied der Jails - Owls für die Person verbürgt, bei
Tagestouren zugelassen. Wird der Gastfahrer vom Club akzeptiert, ist auch
die Teilnahme an mehrtägigen Touren möglich (Ausnahme Ostseewochenende). |
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