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Statuten der Jail - Owls
Motorrad Club   Jail - Owls
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1. Vorstand

Der Vorstand besteht aus :
 
  1. dem Präsidenten
  2. dem Vizepräsidenten
  3. dem Kassen - und Schriftwart

Der Vorstand wird alle zwei Jahre mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung gewählt.

 

2. Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Der Antragsteller muß Angehöriger, bzw. der Partner eines Bediensteten der JVA Uelzen sein
  2. Zur Aufnahme bedarf es einer durch Abstimmung festgestellten 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder Die Beschlußfähigkeit ist bei jeder angekündigten Versammlung gegeben
  3. Die Bedingungen der Aufnahmeprüfung werden von den Mitgliedern bestimmt

3. Allgemeine Clubbedingungen

Clubmitglieder, die das Ansehen der Jail - Owls schädigen oder sich im Club selbst negativ verhalten, können mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf jeder angekündigten Versammlung ausgeschlossen werden.

 

4. Beiträge

  1. Der Monatsbeitrag beträgt 1,50 Euro, also 18,00 Euro pro Jahr.
  2. Bei Aufnahme in den Club ist zusätzlich einmalig ein Betrag von 25,00 Euro zu zahlen.
  3. Die Beiträge sind beim Kassenwart einzuzahlen.

5. Colours

Das Tragen der Kutte ist nur Mitgliedern gestattet und bei jeder gemeinsamen Fahrt Pflicht. Verstöße gegen diese Pflicht kosten ein 30 Liter Faß bzw. werden durch Clubgerichtsbeschluß geahndet.
Die Kuttenweihe erfolgt jeweils am Ostseewochenende.

 

6. Haftung

Die Motorradfreunde schließen jegliche Haftung bei Clubveranstaltungen aus.

 

7. Veranstaltungen

Der Vorstand ist für die Terminierung von Veranstaltungen verantwortlich und gibt diese rechtzeitig durch Aushang oder Anschreiben bekannt.

 

8. Gastfahrer

Gastfahrer sind , sofern sich ein Mitglied der Jails - Owls für die Person verbürgt, bei Tagestouren zugelassen. Wird der Gastfahrer vom Club akzeptiert, ist auch die Teilnahme an mehrtägigen Touren möglich (Ausnahme Ostseewochenende).

 
 
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